KfW-Förderprogramm für Mikro-KWK-Anlagen mit Brennstoffzellen wird erweitert
BMWi setzt auf Innovationen im Wärmemarkt

Berlin, 30.06.2017 - Ab dem 3. Juli wird die Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen ausgeweitet und kann auch durch kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie Kommunen für Nichtwohngebäude beantragt werden.
Wer Brennstoffzellen-Heizungen in Nichtwohngebäuden einsetzt, bekommt ab dem 3. Juli 2017 eine Förderung vom Staat. Damit wird das Technologieeinführungsprogramm für Brennstoffzellen-Heizungen noch attraktiver als bisher. Im August 2016 startete zunächst die Förderung für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen bei privaten Wohngebäuden. Ab dem 3. Juli 2017 kann die Förderung auch durch kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie kommunale Gebietskörperschaften für ihre Nichtwohngebäude beantragt werden.
Staatssekretär Baake: „Mit der Programmerweiterung der Zuschussförderung für Brennstoffzellen haben wir die Technologieeinführung noch weiter verstärkt. Die Neuerungen für den gewerblichen Bereich sind ein wichtiger Faktor, um diese hocheffiziente und zukunftsweisende Technologie breitenwirksam in den Markt zu bringen.“
Die bisherigen attraktiven Förderkonditionen bleiben auch bei erweitertem Antragstellerkreis erhalten. Die Förderung gibt es für stationäre Brennstoffzellen-Heizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 KW elektrischer Leistung in neuen und bestehenden Gebäuden. Die Förderung ist gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlage. Die Beantragung erfolgt wie bislang über die KfW in dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/433. Zudem steht Ihnen das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung des BMWi (Auszug)
>>> Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.
>>> Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unterstützt Interessierte in Hessen bereits im Vorlauf zu einer Antragstellung bei der KfW im Rahmen des Beratungsprogramms "Mikro-Kraft-Wärmekopplung mit Brennstoffzellen". Auch alle am Entscheidungsprozess für die Installation eines Brennstoffzellen-Mikro-KWK-Gerätes beteiligten Akteure, d.h. Handwerker, Heizungsinstallateure, Energieberater, Architekten, Schornsteinfeger, etc. können sich hierzu unter der Hotline 0611 95017-8989 (Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr) an die HA Hessen Agentur GmbH wenden.