03.09.2020
BMVI fördert Abfallsammler und Kehrmaschinen mit Brennstoffzellen-Antrieb
Die Förderquoten betragen je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten. Bei Betreibern, die in hoheitlicher Aufgabe durch die öffentliche Hand agieren, ist abweichend dazu eine Quote von 90 Prozent zulässig. Ebenfalls förderfähig sind für Wasserstoff spezifische Anpassung der Wartungsinfrastruktur sowie die Ertüchtigung vorhandener Wasserstofftankstellen zur Betankung der zu beschaffenden Kommunalfahrzeuge.
Anträge zur Förderung müssen bis zum 15.10.2020 eingereicht werden.
Der Förderaufruf steht ab sofort hier auf der NOW-Homepage zur Verfügung.
Anträge können über das easy-Online Portal eingereicht werden.
Quelle: NOW GmbH