26.06.2024

Bewerbungsfrist für 22. Hessischen Gründerpreis bis zum 30. Juni 2024 verlängert

Der Hessische Gründerpreis gibt den hessischen Startups, Existenzgründern und Existenzgründerinnen mehr Zeit für ihre Bewerbung. Die Bewerbungsfrist wird um eine Woche bis zum 30. Juni verlängert.

Junge Unternehmen, Nachfolger und Nachfolgerinnen und Existenzgründer:innen profitieren vielfältig von einer Teilnahme beim Hessischen Gründerpreis: Sie haben die Chance auf große öffentliche Aufmerksamkeit, exklusive Netzwerkkontakte, hochwertige Trainings und ein professionelles Unternehmensvideo.

Im ersten Schritt reicht das Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars. Mit diesen Informationen wählt eine Jury in den vier Kategorien „Innovative Geschäftsidee“, „Zukunftsfähige Nachfolge“, „Gesellschaftliche Wirkung“ sowie „Gründung aus der Hochschule“ die jeweils zwölf überzeugendsten Unternehmen für das Halbfinale aus. Diese 48 Halbfinalist:innen pitchen vor einer großen Jury und drei pro Kategorie ziehen ins Finale ein. Die zwölf Finalist:innen treten dann in Marburg bei der Fachtagung für Multiplikator:innen der Hessischen Gründungsszene am 1. November gegeneinander an. Am Abend werden die Preisträger:innen im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet, auch vom Hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori persönlich. Seit 2020 ergänzt ein Online-Voting das Finale, an dem seither jeweils fast 8.000 Menschen teilgenommen haben.

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