Faktoren für den Wirtschaftsstandort Hessen
Dr. Georg Bernsau, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, K&L Gates LLP, Frankfurt folgte gerne der Einladung des Vorstandes mit seinem Impulsvortrag: „Faktoren für den Wirtschaftsstandort Hessen“ aus der Sicht eines Restrukturierers.
Die Entwicklung des Wasserstoffmarktes birgt viele unvorhersehbare Einflüsse
Die Entwicklung des Wasserstoffmarkts ist starken Schwankungen aufgrund von äußeren Einflüssen ausgesetzt. Hier sind insbesondere steigende Material- und Energiekosten sowie spezielle regulatorische und projektspezifische Anforderungen zu nennen. Auch die geänderte globale Wettbewerbssituation und die Energietransformation der Unternehmen wirken sich auf die Liquidität aus. Im Gegenzug gibt es in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern keine ausgeprägte Investoren-Kultur. Investitionen und unternehmerische Entscheidungen haben dadurch oft keine gesicherte Grundlage.
Ein wichtiger Aspekt ist die Gefahr einer drohenden Insolvenz. Wenn dies frühzeitig erkannt wird, kann eine Restrukturierung, die immer retrospektiv ist, Fehler offenlegen, Haftungsansprüche feststellen und die Chance beinhalten, dass das Unternehmen fortgeführt werden kann. Fehler, die nicht mehr zu korrigieren sind, können aber auch zu einer Liquidierung des Unternehmens führen.
Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
Ein Unternehmen ist verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn entweder eine Zahlungsunfähigkeit und/oder eine Überschuldung im Rahmen des Insolvenzrechts eingetreten ist.
Liquidierung heißt Verlust des Unternehmens, des Know-hows und der Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort
„Scheitert eine Restrukturierung, dann geht nicht nur ein Unternehmen unter, sondern vor allem auch nicht bilanziertes Know-how. Zusätzlich sind Industriearbeitsplätze für immer verloren“, erläutert Dr. Georg Bernsau, der als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aus seiner alltäglichen Praxis berichten.
Start-up mit unzureichender Finanzierung
Ein Beispiel: Ein Start-up hat es versäumt, seine Finanzierung ausreichend und umfassend zu analysieren, zu planen und auszulegen. Weil die Finanzierung der Unterdeckung („CBR“) nicht ausreichend ist, erfolgt die Verfahrenseinleitung.
„Ich würde diesem jungen Unternehmen raten, den Insolvenzantrag frühzeitig zu stellen. Die wichtigsten Mitarbeiter sollten umgehend eingebunden werden, damit sie mit ihrem Know-how und Engagement weiterhin positiv zum Unternehmen stehen und nicht abwandern“, erläutert Dr. Bernsau. Die Akquisition neuer Mittel sei nur auf die Zukunft ausgerichtet. Der nächste Schritt umfasse den Insolvenzplan oder die Übertragung der Sanierung („asset deal“).
Der Transformation eines Unternehmens
Ein zweites Beispiel: Ein Industrieunternehmen steckt im wirtschaftlichen Umbau und muss einige Rückschläge auffangen. Der Insolvenzantrag erfolgt, weil der Umbau länger dauert, Kunden abspringen oder die Finanzierung sich nicht wie geplant umsetzen lässt. Das Ziel ist in diesem Fall, durch eine mögliche Restrukturierung das Know-how und den Standort zu erhalten.
„Auch hier ist es unerlässlich ehrlich zu sein und frühzeitig den Antrag, ggfls. verbunden mit einer Eigenverwaltung, zu stellen. Dem Unternehmen steht ein Insolvenzgeldzeitraum von drei Monaten als Überbrückung zur Bindung der Mitarbeitenden zur Verfügung. Die Frage, ob die Einleitung eines „Merger & Acquisitions“-Prozesses ein geeignetes Instrument ist, sollte umgehend beantwortet werden. Hierbei wird geprüft, ob ein anderes Unternehmen sich hierzu anbietet. Als weitere abwendende Alternative steht die Frage nach einer Investorenlösung im Raum“, so Dr. Bernsau. Er verweist darauf, dass es wichtig ist, dass die Unternehmens- und Projektleitung das Thema sensibel im Auge behält und gegebenenfalls aktiv den Prozess angeht und mitgestaltet.
„Nur frühzeitige Entscheidungen erlauben es, Know-how und Arbeitsplätze auch langfristig zu erhalten. Es bestehen wirtschaftliche Risiken, die mit den bestehenden Regelungen des deutschen Restrukturierungsrechts gelöst werden müssen“, so Dr. Bernsau.
Fondsaufbau zwecks Standortsicherung
Dr. Bernsau schlägt abschließend vor: „Um einen Verlust von Know-how und Arbeitsplätzen am Standort zu vermeiden, etwa weil im insolvenzrechtlichen Investorenprozess keine Lösung gefunden wurde, sollte bspw. ein Fonds eingerichtet werden, der diese Fälle – beschränkt auf Hessen – finanziert.“
Dr. Georg Bernsau | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht | , K&L Gates LLP, Frankfurt
>>>K&L Gates LLP, Frankfurt
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